Ablauf und Kosten einer Psychotherapie
Sollten Sie über die (Wieder-)Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung nachdenken, so ist die Anmeldung zu einem Vorgespräch der erste Schritt. Das Vorgespräch dient dazu, eine erste diagnostische Einschätzung zu treffen und zu überprüfen, ob mein therapeutisches Angebot zu Ihren Zielen und Beschwerden passt. Außerdem stellt es für Sie eine Möglichkeit dar, einen ersten Eindruck von mir als Person zu erhalten, denn psychotherapeutische Veränderung kann immer nur im Rahmen einer vertrauensvollen Beziehung stattfinden. Am Ende des Vorgespräches entscheiden wir gemeinsam, ob Sie auf der Warteliste verbleiben und welche unterstützenden Maßnahmen Sie bereits im Laufe der Wartezeit bis zum Beginn der Behandlung unternehmen können.
Nach dem Vorgespräch können bis zu vier weitere sogenannte probatorische Sitzungen in Anspruch genommen werden, in denen weitere Diagnostik stattfindet, ein individuelles Krankheitsmodell entwickelt und therapeutische Ziele abgeleitet werden. Parallel muss eine hausärztliche oder fachärztliche Untersuchung potentieller körperlicher mitverursachender Faktoren stattfinden.
Die Kosten für das Vorgespräch und die Probesitzungen werden von den Krankenkassen zunächst ohne Antrag auf Kostenübernahme übernommen. Am Ende der Probephase entscheiden PatientIn und Therapeutin gemeinsam, ob eine Therapie sinnvoll und notwendig ist. Es kann ein Antrag auf eine Kurz- oder Langzeittherapie (25 bzw. 45 weitere therapeutische Einzelsitzungen von je 50min) bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Je nach Behandlungsvorgeschichte entscheidet diese dann über die Kostenübernahme.
Bei den Privatversicherungen und der Beihilfe ist die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen, die beantragt werden können, und die Kostenübernahme für Psychotherapie individuell vertraglich geregelt. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihre Versicherung bzw. die Beihilfestelle direkt und fragen Sie nach den Vertragsbedingungen und Formblättern zur Beantragung der Kostenübernahme für Ihre Behandlung.
In der Regel können die notwendigen Veränderungen im Rahmen einer Kurz- oder Langzeittherapie erreicht werden. In Einzelfällen kann die Behandlung darüber hinaus nach Genehmigung durch die Krankenkasse auf 60 bzw. 80 Sitzungen erweitert werden.
Zu Beginn der Behandlung sind wöchentliche Sitzungen sinnvoll, später kann die Frequenz der Sitzungen ausgedehnt werden, auch Doppelstunden sind bei Bedarf möglich. Therapie findet aber eigentlich gar nicht hauptsächlich während der Therapiesitzungen statt. Die eigentliche Veränderung passiert in der Zeit zwischen den Sitzungen, die Sie nutzen sollten, das Erarbeitete auszuprobieren und zu überprüfen. Dabei sollen Ihnen sogenannte Hausaufgaben helfen.